Wann musst du als OnlyFans Creator eine Steuererklärung abgeben?

Sobald du als Content Creator auf OnlyFans Einnahmen erzielst, bist du steuerlich selbstständig tätig.

Du musst eine Steuererklärung abgeben, auch ohne Steuerberater und auch wenn du denkst, zu wenig verdient zu haben.

Konkret gilt: Wenn dein Gewinn aus OnlyFans und allen anderen Einnahmequellen den Grundfreibetrag übersteigt (2025: 12.096 Euro), fällt Einkommensteuer an. Aber auch darunter bist du als OnlyFans Creator verpflichtet, deine Einkünfte zu erklären.

Die Steuererklärung wird einmal jährlich abgegeben, für das jeweils vergangene Kalenderjahr. Die reguläre Abgabefrist ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wichtig: Wenn du deine OnlyFans Steuererklärung nicht oder zu spät abgibst, riskiert du Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall Ermittlungen durch die Finanzbehörden.

Das Steuerstrafrecht sieht bei Steuerhinterziehung empfindliche Strafen vor. Wer Fehler der Vergangenheit korrigieren will, hat unter Umständen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt.

Welche Formulare brauchst du für deine Onlyfans Steuererklärung?

Als OnlyFans Creator brauchst du für deine Steuererklärung in Deutschland folgende Formulare:

Mantelbogen (ESt 1 A)

Der Hauptbogen deiner Steuererklärung. Hier trägst du persönliche Daten ein und gibst an, welche Einkommensarten du hast.

Anlage G (Gewerbliche Einkünfte)

OnlyFans Einnahmen gelten in der Regel als gewerbliche Tätigkeit. Deine Einkünfte aus OnlyFans trägst du in der Anlage G ein. Grundlage dafür ist § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).

Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Als Selbstständige mit OnlyFans Einnahmen unter 800.000 Euro Jahresumsatz musst du keine doppelte Buchführung machen. Die Anlage EÜR reicht aus. Hier trägst du alle Einnahmen und Betriebsausgaben ein.

Umsatzsteuererklärung (USt)

Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder freiwillig auf diese verzichtest, musst du zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn du noch keine Steuernummer für deine selbstständige Tätigkeit hast, musst du zunächst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Dieses Formular informiert das Finanzamt über deine Tätigkeit als Content Creator auf OnlyFans und ist die Grundlage für deine Steuernummer.

Was trägst du wo in der Steuererklärung ein?

Die Kernfrage bei der OnlyFans Steuererklärung: Wo landen deine Einnahmen aus Abonnements, Pay Per View Inhalten, Tips und Custom Content?

Einnahmen aus OnlyFans

Alle Einnahmen trägst du in der Anlage EÜR unter Betriebseinnahmen ein. Das gilt für Abonnements, Pay Per View, Tips und alle weiteren Einnahmequellen auf der Plattform. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgezahlten Beträge, also nach Abzug der 20 % OnlyFans-Provision.

Betriebsausgaben

Alle Ausgaben, die mit deiner Tätigkeit als Creator zusammenhängen, trägst du ebenfalls in der Anlage EÜR ein. Der Überschuss aus Einnahmen minus Ausgaben ist dein Gewinn, auf den Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer anfällt.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Jahr an. Darunter bist du als OnlyFans Creator von der Gewerbesteuer befreit. Sobald dein Gewinn im laufenden Jahr voraussichtlich über diesem Freibetrag liegt, musst du Gewerbesteuervorauszahlungen leisten.

Einkommensteuer

Dein Gewinn aus OnlyFans fließt in dein Gesamteinkommen ein und wird nach dem persönlichen Steuersatz besteuert. Je nach Höhe deiner gesamten Einkünfte kann das zwischen 14 % und 45 % liegen.

Betriebsausgaben die du als OnlyFans Creator absetzen kannst

Ein wichtiger Hebel zur Reduzierung deiner Steuerlast ist die korrekte Erfassung aller Betriebsausgaben. Als Content Creator auf OnlyFans kannst du unter anderem folgende Ausgaben absetzen:

Equipment und Technik

Kamera Equipment, Smartphone, Lighting, Computer, Mikrofon.

Alles, was du für die Erstellung deiner Inhalte nutzt, ist absetzbar.

Bei Geräten über 800 Euro netto gilt: Diese werden über mehrere Jahre abgeschrieben, nicht sofort vollständig abgesetzt.

Software und Tools

Bearbeitungsprogramme, Planungstools, VPN-Dienste, Webseite-Kosten: Alles was du für deine Tätigkeit brauchst.

Kosten für Plattformen wie OnlyFans

Die 20 % Provision die OnlyFans einbehält, ist bereits von deinen Einnahmen abgezogen und muss nicht gesondert als Ausgabe erfasst werden.

Gebühren für andere Plattformen wie Fansly, Patreon oder Twitch hingegen sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Werbung und Marketing

Kosten für bezahlte Promotion, Shoutouts oder andere Marketingmaßnahmen sind Betriebsausgaben.

Steuerberater und Buchhaltung

Die Kosten für deinen Steuerberater sind vollständig absetzbar.

Arbeitszimmer

Wenn du ein Zimmer ausschließlich für deine Tätigkeit als Creator auf OnlyFans nutzt, kannst du anteilige Mietkosten absetzen.

Reverse Charge Verfahren und Umsatzsteuer

Das ist der Teil der OnlyFans Steuererklärung, der die meisten Content Creator verwirrt und wo die häufigsten Fehler passieren.

OnlyFans sitzt als Unternehmen in Großbritannien. Das hat steuerliche Konsequenzen für dich als Creator in Deutschland.

Das Reverse Charge Verfahren

Beim Reverse Charge Verfahren, auch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft genannt, bist du als Leistungsempfänger für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich, nicht der ausländische Anbieter.

Konkret bedeutet das: Wenn du von OnlyFans Auszahlungen erhältst, musst du die darauf entfallende Umsatzsteuer selbst berechnen und ans Finanzamt abführen.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung C-695/20 wichtige Weichenstellungen zur Besteuerung digitaler Plattformen vorgenommen. Diese Entscheidung ist im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Plattformen wie OnlyFans relevant und sollte von deinem Steuerberater berücksichtigt werden.

Kleinunternehmerregelung

Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.

Dann musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das vereinfacht deine Steuererklärung erheblich.

Beachte: Auch als Kleinunternehmer kann das Reverse Charge Verfahren relevant werden. Ein Steuerberater, der Erfahrung mit Content Creators auf Plattformen wie OnlyFans hat, sollte das für dich einordnen.

5 typische Fehler und ihre Folgen

Viele OnlyFans Creator machen in ihrer Steuererklärung dieselben Fehler. Die häufigsten Herausforderungen im Überblick:

Keine Gewerbeanmeldung

Wer OnlyFans betreibt, ohne vorher eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorgenommen zu haben, riskiert Nachforderungen und Bußgelder.

Reverse Charge falsch oder gar nicht erfasst

Das Reverse Charge Verfahren wird von vielen Creatorn komplett ignoriert. Das führt zu Fehlern in der Umsatzsteuererklärung die die Finanzverwaltung zunehmend prüft.

Keine Buchhaltung geführt

Wer keine saubere Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung hat, kann weder korrekt erklären noch Betriebsausgaben geltend machen.

Einnahmen aus mehreren Plattformen nicht vollständig angegeben

Einnahmen aus OnlyFans, Fansly, Patreon, Twitch oder anderen Plattformen müssen alle vollständig in der Steuererklärung erfasst werden. Das Finanzamt hat Zugriff auf Daten aus dem Zahlungsverkehr.

Zu spät angefangen

Wer jahrelang keine Steuern erklärt hat, sitzt auf einem Berg an Nachzahlungen. In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt sinnvoll sein. Das sollte jedoch immer mit einem Steuerberater oder einer spezialisierten Kanzlei abgestimmt werden.

Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater?

Rein rechtlich kannst du deine OnlyFans Steuererklärung selbst machen. Praktisch ist ein Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Content Creator fast immer die bessere Wahl.

Die Kombination aus gewerblichen Einkünften, Umsatzsteuer, Reverse Charge Verfahren und möglichen Einnahmen aus mehreren Plattformen gleichzeitig ist komplex. Fehler haben direkte finanzielle Konsequenzen.

Ein Steuerberater, der sich mit der Besteuerung von Content Creatorn auskennt, hilft dir dabei, deine Steuerlast legal zu minimieren, alle Betriebsausgaben korrekt geltend zu machen und sicher durch das Thema Reverse Charge zu navigieren. Die Kosten für den Steuerberater sind selbst wieder absetzbar.

Wenn du Influencer, Musiker oder Content Creator auf mehreren Plattformen wie OnlyFans, Twitch oder Patreon bist, ist ein spezialisierter Steuerberater keine Option, sondern eine sinnvolle Investition.

Häufig gestellte Fragen zur Onlyfans Steuererklärung

  • Muss ich als OnlyFans Creator wirklich eine Steuererklärung abgeben?

    Ja. Sobald du Einnahmen erzielst, bist du als Selbstständige zur Abgabe verpflichtet, unabhängig von der Höhe.

  • Was passiert wenn ich meine Steuern nicht erkläre?

    Das Finanzamt kann Schätzungen vornehmen und Nachforderungen stellen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Steuerstrafrecht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann in solchen Situationen helfen, sollte aber immer über eine Kanzlei eingereicht werden.

  • Gilt das Reverse Charge Verfahren für alle OnlyFans Creator?

    In der Regel ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und OnlyFans als ausländisches Unternehmen Leistungen an dich erbringt. Als Kleinunternehmer gelten Sonderregelungen. Lass das von einem Steuerberater einordnen.

  • Kann ich mein Kamera Equipment von der Steuer absetzen?

    Ja, wenn du es für deine Tätigkeit als Creator auf OnlyFans nutzt. Bei Anschaffungen über 800 Euro netto gilt eine Abschreibungspflicht über mehrere Jahre.

  • Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

    Das ist das Formular mit dem du dem Finanzamt deine selbstständige Tätigkeit meldest und deine Steuernummer beantragst. Er muss vor oder bei Beginn deiner Tätigkeit eingereicht werden.